Regelmäßig berichten wir über Bußgelder, die von Aufsichtsbehörden verhängt worden sind (z. B. hier, hier und hier). Diese sollen dem Wortlaut des  Art. 83 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Die Möglichkeit, Geldbußen i.H.v. bis zu 20.000.000,00 € oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes einer […]