Mit dieser Frage befasste sich die Datenschutzaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein (ULD) anlässlich einer Beschwerde (Tätigkeitsbericht 2024 des ULD, S. 72): Ein Kunde hatte nach einer Onlinebestellung eine E-Mail mit Informationen zu deren Lieferstatus von einem Paketdienstleister erhalten, ohne zuvor in die Übermittlung seiner E-Mail-Adresse eingewilligt zu haben. Fehlende Rechtsgrundlage für die Weitergabe Das ULD reagierte im […]