Mitarbeiterexzesse sind in der Praxis nicht unüblich, jedoch gestaltet sich die rechtliche Einordnung oft als schwierig. Dies liegt daran, dass sich die Handlungen nicht selten im Graubereich zwischen privatem Fehlverhalten und dienstlichem Kontext bewegen und detaillierte Abgrenzungen in der datenschutzrechtlichen Bewertung notwendig machen. In der Vergangenheit berichteten wir bereits über Fälle, bei denen Mitarbeitende betrieblich […]