Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ein für den Datenschützer bisher so im Datenschutzrecht nicht verwendeter Begriff eingeführt. Gemeint ist die „Rechenschaftspflicht“ nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, in dem es heißt: „Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können.“ Begriffsbedeutung Diese dem Juristen durchaus aus verschiedenen […]