Mit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 wird der Kreis der Betroffenenrechte um das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO erweitert (wir berichteten). Dieses dem Datenschutzrecht bisher unbekannte Instrument soll die Rechte der betroffenen Personen stärken, stellt jedoch gleichzeitig die Verantwortlichen vor neue Herausforderungen. Was wir bisher wissen: Ursprünglich war die Intention des Gesetzgebers […]