Am heutigen Tage (24.02.2016) ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten. Ab jetzt können Verbraucherschutzverbände im Wege der Unterlassungsklage gegen datenschutzrechtliche Verstöße von Unternehmen vorgehen, wenn diese Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, […]