Zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen hat die Deutsche Bischofskonferenz für ihren Zuständigkeitsbereich eine entsprechende Rahmenordnung erlassen. Diese wird grundsätzlich durch eigene Präventionsordnungen der einzelnen (Erz-)Bistümer flankiert. Nach der Rahmenordnung müssen Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Eine dieser entsprechenden gesetzlichen (weltliche) Regelungen ist der […]