Eltern zahlen einen reduzierten Beitragssatz zur Pflegeversicherung, sofern sie ihre Elterneigenschaft nachweisen – ansonsten gelten sie als kinderlos. Die derzeitigen Regelungen gelten bereits seit 2023 aufgrund der Änderung im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (wir berichteten). Für den geeigneten Nachweis gab es verschiedene Möglichkeiten und Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht war dies zum […]