Vor einiger Zeit hatten wir über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des WLAN-Trackings berichtet. Hier sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solches Tracking zulässigerweise durchgeführt werden kann, wenn man einige Maßnahmen trifft. Dieser Auffassung hat sich nun die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein entgegen gestellt. Im Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) (https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb37/uld-37-taetigkeitsbericht-2019.pdf S. 97-99) […]