Die Katholische Kirche regelt die wesentlichen datenschutzrechtlichen Fragen im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) bzw. der Durchführungsverordnung zum KDG (DVO-KDG). Ein Rückgriff auf die weltliche Datenschutz-Grundverordnung ist nicht möglich. Diese findet bei Pfarreien aber auch bei anderen kirchlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen Caritasverbänden, Pflegeheimen oder KiTas keine Anwendung. Das Katholische (wie auch das Evangelische) […]