Wer als Dienstleister weisungsgebunden personenbezogene Daten eines Auftraggebers bzw. Verantwortlichen verarbeitet (z. B. Cloud-Dienste, Newsletter-Tools, externe Lohnbuchhaltung oder IT-Wartung), wird datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 12, Art. 28 DSGVO tätig. In diesen Fällen muss zwingend ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen werden – auch wenn dies für viele als lästiger Papierkram erscheint. Leidiges […]