Zur Förderung der Eingliederung bzw. zur Beratung behinderter Menschen haben Betriebe oder Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend (länger als 6 Monate) beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu stellen. Die Schwerbehindertenvertretung wird durch Wahl ermittelt. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten. Gewählt werden […]