Unpünktlichkeit kann bereits als Arbeitszeitbetrug gewertet und zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits im Jahr 2011 festgestellt, in einem Fall, bei der eine Beschäftigte die Parkplatzsuche zur Arbeitszeit hinzurechnete. Da half auch eine 17-jährige Betriebszugehörigkeit nicht weiter (BAG, Urteil vom 09.06.2011, Az. 2 AZR 381/10). In einem neueren Fall des […]