„Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden“, betonte der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi kürzlich in einer Pressemitteilung anlässlich der Novellierung des niedersächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (im Folgenden NPsychKHG). Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen auch nach der jüngsten Überarbeitung des Novellierungs-Entwurfs. Auslöser der Reform sind mehrere schwere Gewalttaten der Vergangenheit. Sie haben eine intensive Debatte darüber ausgelöst, […]