Der Bundestag hat am 22. Juni einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sowie die heimliche online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO) geschaffen werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen künftig in einer Vielzahl von Fällen verschlüsselte VoIP-Telefonate, z.B. via Skype, und Chats über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Threema an der Quelle abgreifen, also bevor […]