Die siebte Kammer des Arbeitsgerichts Heilbronn hatte sich in einem interessanten Verfahren mit der Frage zu befassen, ob das Öffnen einer an die interne Compliance-Abteilung gerichteten Meldung eine fristlose Kündigung sowie den Ausschluss aus dem Gesamtbetriebsrat einer Unternehmensgruppe rechtfertigt und zugleich eine Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 Abs. 1 StGB darstellt (vgl. ArbG Heilbronn, […]