Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14.01.2016 (Az.: 5 Sa 657/15, nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf des betrieblichen Rechners eines Mitarbeiters auswerten darf, ohne dass dieser zuvor seine Zustimmung gegeben hat. Der Fall Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter zur Erledigung von Arbeitsaufgaben einen betrieblichen Rechner zur Verfügung gestellt. In den Arbeitspausen […]