Es gibt wenige Unternehmen, die noch keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) ihrer Geschäftspartner oder Dienstleister im Briefkasten hatten, oder aber selbst an alle ihre Geschäftskontakte einen herausgeschickt haben. Dass in vielen Fällen der AV nach Art. 28 DSGVO gar nicht das richtige Rechtsinstrument ist, ist meist erst einmal zweitrangig. Frei nach dem Motto: Lieber ein […]