Jeden Arzt oder sonstigen Berufsgeheimnisträger aus dem medizinischen Bereich im Sinne des § 203 StGB stellt die Weitergabe von Patientendaten vor ein schwieriges Szenario. Wenn sich dann auch noch die Polizei meldet und Auskunft zu einem gesuchten Verdächtigten begehrt, erhöht sich zunehmend der Druck auf Seiten des Auskunftspflichtigen. Gerade bei einem dringenden Auskunftsersuchen der Polizei […]