Betreiber einer E-Commerce-Homepage müssen einen Link zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) vorhalten. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, haben zudem eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme anzugeben. Das besagt die EU-Verordnung Nr. 524/2013. Der Start der OS-Plattform verlief recht holprig. Der ursprüngliche Starttermin konnte nicht gehalten werden […]