Mit einer Schwangerschaft geht für viele Paare ein Traum in Erfüllung. Für die schwangere Arbeitnehmerin bedeutet dies, je nach konkreter Tätigkeit, früher oder später ihren Arbeitgeber zu informieren. Grundsätzlich erfolgt dies dadurch, dass ein ärztliches Schwangerschaftsattest vorgelegt wird, das Informationen über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die aktuelle Schwangerschaftswoche und den letzten Arbeitstag vor dem Beschäftigungsverbot enthält. […]