Stromvertragshopping ist ein Phänomen, das Anbietern Kopfzerbrechen bereitet. Portale machen es einfach, dieses „Hopping“ zwischen verschiedenen Stromanbietern zu betreiben und spätestens nach zwei Jahren einen neuen, günstigeren Anbieter zu wählen. Daher gehen die Energieversorger gerne den persönlichen Weg, um Kunden – auch ehemalige – zurückzugewinnen. Einen solchen Fall der sog. nachvertraglichen Werbung hatte das Verwaltungsgericht […]