Häufig werden in der Praxis die Begriffe „Pseudonym“ und „Anonym“ simultan verwendet. Dabei ist die Unterscheidung im Datenschutzrecht eine Grundvoraussetzung dafür, was aus datenschutzrechtlicher Sicht mit den Daten geschehen darf. Definition in der DSGVO In der DSGVO findet sich der Begriff der Anonymisierung nicht im Gesetzestext selbst. Nur im Erwägungsgrund 26 Satz. 5, eine amtliche […]