Am 23. August 2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitgeber Aufzeichnungen einer rechtmäßigen, offenen Videoüberwachung als Beweismittel für eine Straftat verwerten dürfen. Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Daten nicht unverzüglich löscht. In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber eine offene Videoüberwachungsanlage in seinem Tabak- und Zeitschriftenhandel installiert, um sich […]