Im letzten Beitrag über Kritische Infrastrukturen haben wir thematisiert, dass die Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet sind, bis 03.05.2018 die „[…] angemessene[n] organisatorische[n] und technische[n] Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen […] ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse“[1] zu treffen und diese Vorkehrungen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachzuweisen. In diesem Beitrag gehen wir der […]