Bei einem Mieterwechsel kündigt der ausziehende Mieter klassischerweise den bestehenden Stromliefervertrag und der einziehende Mieter schließt einen neuen Vertrag ab. So die Theorie. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die neue Mietpartei dieser Pflicht nicht nachkommt. Die Kündigung des Stromliefervertrages hat nicht zur Folge, dass der Stromlieferant „den Saft abdreht“. Vielmehr fließt der […]