Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Pressemitteilung die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten gestärkt und entschieden, dass das Wohl von Vielen schwerer wiegt als das Wohl von Wenigen oder eines Einzelnen. Corona keine Bühne bieten Schauplatz war Bayerns Staatsoper, den das Landesarbeitsgericht (LAG) München als Vorinstanz wie folgt beschreibt (vgl. LAG München, Urteil vom […]