Mit Urteil vom 14.01.2016 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf des (auch privat genutzten) betrieblichen Rechners eines Mitarbeiters auswerten darf, ohne dass dieser hierin eingewilligt hat (wir berichteten). Nun sind die Urteilsgründe erschienen. Sie beantworten einmal mehr die Frage, ob der Arbeitgeber bei Gestattung der privaten Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel als Diensteanbieter […]