Mit Urteil vom 28.05.2025 (18 SLa 959/24) hat das Landesarbeitsgericht Hamm einem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen, der über einen Zeitraum von 22 Monaten an seinem Arbeitsplatz einer unzulässigen Videoüberwachung ausgesetzt war. Das LAG Hamm hat damit ein vorinstanzliches Urteil des ArbG Dortmund (Urteil vom 13.09.2024 – 3 Ca 1093/24) bestätigt. Das […]