Es ist vollbracht. Nach jahrelanger Arbeit hat man sein Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen und darf sich zu Recht „Doktor“ nennen (lassen). Diese Ehre sollen auch andere zur Kenntnis nehmen. Daher ist für viele Absolventen der Weg zum Einwohnermeldeamt einer der ersten, um den akademische Grand eintragen und (sofern die Kosten nicht abschrecken) auch gleich neue Papiere […]