Auch unter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt das Rechtsprinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das heißt grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn es liegt eine rechtliche Grundlage als Legitimation der Datenverarbeitung vor. In der DSGVO wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Artikel 6 geregelt. Demnach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn eine Einwilligung […]