Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt nicht nur die Vertraulichkeit personenbezogener Daten, sondern ebenso deren Integrität und Verfügbarkeit. Gerade die Verfügbarkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt – dabei können Ausfälle erhebliche Risiken für betroffene Personen und Unternehmen schaffen. Warum also gilt schon eine bloße Nicht‑Verfügbarkeit personenbezogener Daten als „Datenpanne“ im Sinne von Art. 33 DSGVO? Eine Datenpanne […]