Nachdem wir bereits darüber berichtet haben, dass der Falschversand einer E-Mail teuer werden kann, gilt ähnliches für den unberechtigten Versand von Gesundheitsdaten per E-Mail. Auch Behörden müssen nicht alles wissen In einem vor dem Arbeitsgericht Dresden entschiedenen Fall wurde ein Unternehmen zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 € verurteilt, da die Prokuristin des Unternehmens […]