Das Arbeitsgericht Oldenburg hat dem ehemaligen Beschäftigten einer Feuerwerkskörperfabrik einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 09.02.2023 – Az. 3 Ca 150/21), da die Fabrik die verlangte Auskunft zur Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO erst knapp zwei Jahre später gab. Sachverhalt Der Kläger war Geschäftsführer und Vertriebsleiter einer Firma für Feuerwerkskörper. Nachdem […]