Verstoßen Verantwortliche gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Geldbuße erlassen. „Kann“ ist dabei mehr als eine semantische Randnotiz: Es eröffnet den Behörden einen Ermessensspielraum bei der Wahl der geeigneten Sanktion. Die Geldbuße bildet dabei die höchste „Eskalationsstufe“. Mit dem Merkblatt der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom […]