Eine rechtliche Grundlage für die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefonaten und IP-Adressen auf Vorrat für sechs Monate existiert nicht. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO), die das einst vorsahen, erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 2. März 2010 für nichtig. Und auch die dadurch ins nationale Recht umgesetzte Richtlinie 2006/24/EG […]