Wenn man als Empfänger von Werbung einen Widerspruch gegen den künftigen Erhalt von Werbung erklärt, erwartet man natürlich, dass dieser Werbewiderpruch dauerhaft berücksichtigt wird. Um dies sicherzustellen, kann es für den Versender der Werbung allerdings erforderlich sein, den Betroffenen in eine sog. Werbesperrdatei aufzunehmen. Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass der Betroffene bspw. nach einem […]