Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet seit dem 01. Januar 2015 für die Verpflichtung dieses Unternehmers zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 Satz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Das Besondere an dieser Haftung ist, dass sie nicht davon abhängig ist, wie sorgfältig […]