Dass eine kooperative Zusammenarbeit mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu empfehlen ist, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 09.05.2019 (Az.: 1 K 760/18.MZ). Dem Urteil liegt folgender Fall zugrunde: Der Betreiber eines erotischen Tanzlokals hatte im Innen- und Außenbereich des Etablissements Videokameras installiert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz forderte den Betreiber auf […]