Der Messenger Telegram hat seine Datenschutzrichtlinie am 14. August überarbeitet. Als Grund gibt das Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Doch neben den Änderungen aufgrund der DSGVO fällt der Punkt 8.3 Law Enforcement Authorities ins Auge:

“If Telegram receives a court order that confirms you’re a terror suspect, we may disclose your IP address and phone number to the relevant authorities. So far, this has never happened. When it does, we will include it in a semiannual transparency report published at: https://t.me/transparency.”

Erhält Telegram einen Gerichtsbeschluss, der den Nutzer als Terrorverdächtigen bestätigt, gibt Telegram ggf. die IP-Adresse und Telefonnummer an die Behörden weiter.

Telegram will diese Zusammenarbeit mit Behörden nicht als Annäherung an Russland verstanden wissen. Dort ist Telagram seit dem 13. April dieses Jahres verboten (siehe unseren Beitrag). Vorausgegangen war ein Rechtsstreit in dem der russische Geheimdienst FSB die Offenlegung der Krypto-Schlüssel zur Entschlüsselung von Nachrichten forderte.

Nach Angaben des Telegramgründers Durov wird Telegram weiterhin nicht mit den russischen Behörden kooperieren.