Die ePrivacy-Verordnung ist vorerst auf Eis gelegt

Nachdem es vor einiger Zeit noch so schien, als würden die Verhandlungen zur geplanten e-Privacy-Verordnung möglicherweise wieder aufgenommen werden, ist die Verordnung nun erst einmal auf Eis gelegt.  Auf dem Treffen des Telekommunikationsrates am 3. Dezember 2019 hat EU-Digitalkommissar Thierry Breton geäußert, dass ein komplett neuer Vorschlag zur e-Privacy-Verordnung vorgelegt werden solle, was bedeuten würde, dass der Gesetzgebungsprozess von Neuem beginnen würde.

Zur Erinnerung: die ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zusammen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. In Ergänzung zur DSGVO, die quasi alle Lebensbereiche betrifft, soll die e-Privacy-Verordnung speziell die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation, z.B. beim Einsatz von Messengerdiensten, gewährleisten.

Der Europäische Union war es nicht gelungen, einen Gemeinsamen Standpunkt zum Verordnungsentwurf zu erzielen; insbesondere die Rolle der Plattformen sei ein weiter zu besprechendes Thema. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht. Einem auf der Website des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. veröffentlichten Diagramm zufolge würden die Trilog-Verhandlungen voraussichtlich nicht vor 2021 stattfinden, so dass mit einem Inkrafttreten nicht vor 2021/22 und mit der Anwendbarkeit der VO nicht vor 2023/24 zu rechnen sei.

Feststehen dürfte aber, dass es die ePrivacy-Verordnung in ihrer derzeitigen Entwurfsfassung wohl nicht geben wird. Von Januar bis einschließlich Juni 2020 wird Kroatien die Ratspräsidentschaft innehaben, danach Deutschland. Es bleibt spannend. Wir werden weiter über die Entwicklung der ePrivacy-Verordnung berichten.