Wie in unserem Blog kürzlich berichtet, sind gerade Transparenzpflichten ein elementarer Bestandteil des Digital Services Act (DSA) der EU. Neben den zu erbringenden Pflichten der Anbieter digitaler Dienste selbst, ist hierbei ebenfalls die Transparenzdatenbank der EU als Werkzeug zu nennen.

Ob die Transparenzdatenbank in der jetzigen Form allerdings einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieses Zwecks des DSA leisten kann, wird durch eine aktuelle Studie der Universität Zürich in Frage gestellt, wie auch netzpolitik.org berichtet.

Zielsetzung der Transparenzdatenbank

Die Transparenzdatenbank der EU soll dazu beitragen, Transparenz bei der Inhaltsmoderation durch Online-Plattformen zu gewährleisten, indem die Betreiber verpflichtet werden entsprechende Entscheidungen in der öffentlich zugänglichen Datenbank anonymisiert darzulegen und somit die Nachvollziehbarkeit dieser Moderationsentscheidungen zu gewährleisten.

Dadurch soll ebenfalls die Kontrolle solcher Inhaltsmoderationsentscheidungen ermöglicht und die Verbreitung illegaler Inhalte überwacht (und verhindert) werden.

Laut Angaben von netzpolitik.org befüllen mittlerweile über 200 Anbieter die Transparenzdatenbank, wobei in den letzten sechs Monaten knapp vier Milliarden Moderationsentscheidungen an die Datenbank übermittelt worden seien.

Ergebnisse der Studie der Universität Zürich

In der Studie kommen die Ersteller der Universität Zürich nun zu dem Ergebnis, dass die Transparenzdatenbank diese Zielsetzungen in der aktuellen Form und mit den verfügbaren Datensätzen überhaupt nicht erreichen könne.

So ergeben sich aufgrund des konkreten Datenbankdesigns ehebliche Mängel insbesondere bezüglich der Überwachung der Verbreitung illegaler Inhalte und der sinnvollen Kontrolle von konkreten Moderationsentscheidungen.

1. Überwachung der Verbreitung illegaler Inhalte

Bezüglich der Zielsetzung der Überwachung der Verbreitung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen wird dabei hervorgehoben, dass eine Bewertung des Anteils illegaler Inhalte aufgrund des konkreten Berichtsschemas, welches zwischen „Verstoß gegen Nutzungsbedingungen der Plattform“ und „illegale Inhalte“ unterscheidet, nicht möglich sei.

So würden Rechtsexperten zur Einschätzung, ob ein Inhalt tatsächlich illegal im Sinne des nationalen Rechts sei, nur hinzugezogen, sofern ein Inhalt nicht gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoße, aber trotzdem rechtliche Bedenken bei den entsprechenden Moderatoren hervorrufe.

Folglich könnten die als illegal eingestuften Inhalte weder die tatsächliche Unrechtmäßigkeit der Inhalte widerspiegeln noch alle illegalen Inhalte erfassen, da diese wohl auch immer gegen die entsprechenden Nutzungsbedingungen der Plattformen verstoßen würden. So bestünde das Problem, dass vermutlich wesentlich weniger Inhalte als illegal gemeldet werden, als möglich und so eine Verzerrung der Ergebnisse entstehen könnte.

Zusätzlich fehlten Daten, um die Bewertung bezüglich der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet zu ermöglichen, wie z. B. das Gesamtvolumen der Inhalte der jeweiligen Plattformen oder Kennzahlen wie Aufrufe und Interaktionen.

Die Überwachung der Verbreitung illegaler Inhalte bliebe ohne diese zusätzlichen Daten unmöglich.

2. Überprüfung von Moderationsentscheidungen

Durch den datenschutzrechtlich begründeten Ausschluss des Zugangs zu Originalinhalten, ist eine Überprüfung der Moderationsentscheidungen im engeren Sinne (als tatsächliche rechtliche Überprüfung der Einzelentscheidung) – außer durch die betroffenen Nutzer*innen selbst – unmöglich.

Allerdings würde auch eine entsprechend weiter verstandene Kontrolle in Form der Überprüfung von Gesamtprozessen aufgrund des Fehlens wichtiger Daten, wie z. B. Daten zu Berufungen und aufgrund von Inkonsistenzen und Mehrdeutigkeiten der verfügbaren Daten stark eingeschränkt.

So würden ungenaue Definitionen und zu breite Kategorisierungen (z. B. bezüglich des Quelltyps der Moderationsentscheidungen) ein tieferes Verständnis der Moderationsprozesse verhindern und beschränkten die Analyse auf beschreibende Kategorienverteilungen.

Im Ergebnis erlaube die Transparenzdatenbank eine gewisse Kontrolle der Moderationsprozesse, diese bleibe allerdings aufgrund der oben genannten Punkte sehr oberflächlich und ermögliche keine tiefergehenden Analysen.   

Stellungnahme

Die Studie der Universität Zürich zeigt eindrücklich die Schwächen der EU-Transparenzdatenbank.

Zwar wird eine gewisse Transparenz und Kontrolle der Moderationsentscheidungen von Online-Plattformen und Überwachung von illegalen Inhalten erreicht, aufgrund der vorhandenen Datensätze und der fehlenden Zugänge zu Originalinhalten (selbst für Forscher und unter Beachtung umfassender Sicherheitsmaßnahmen des Datenzugriffs) ist dies allerdings lediglich oberflächlich. Hierbei muss allerdings angefügt werden, dass zumindest ein Zugriff auf Originalinhalte weitgehenden datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet und lediglich in eng begrenzten und streng reglementierten Fällen denkbar erscheint.

Die durch die Studienersteller vorgeschlagenen Verbesserungen in Form der Stärkung des Berichtsschemas, Erweiterung und Möglichkeit der Aktualisierung der erfassten Datensätze, sowie die Verbesserung des Zugangs für Nutzer*innen erscheinen als praxisnahe und wirksame Möglichkeit, die verfolgten Zwecke tatsächlich zu erreichen.

In der derzeitigen Form erscheint die Datenbank dagegen mehr eine weitere Belastung darzustellen, da sie eine enorme Vielzahl an Datensätzen speichert, ohne dass diese tatsächlich zielführend genutzt werden können. Auch in diesem Bereich der europäischen Digitalstrategie gibt es also noch erheblichen Verbesserungsbedarf.