Datenschutzhinweise haben es nicht leicht! Vielerorts unbeachtet, mancherorts zu ausführlich und noch häufiger zu „juristisch“ verfehlen Datenschutzhinweise nicht selten ihre Funktion, betroffene Personen in einfacher, angemessener und transparenter Weise über Datenverarbeitungsabläufe zu informieren. Wie wichtig dabei die Wahl der richtigen Sprache ist, hat sich kürzlich in den Niederlanden gezeigt: Aufgrund einer fehlenden Übersetzung von Datenschutzhinweisen hat die dortige Aufsichtsbehörde gegen den besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebten Onlinedienst TikTok ein Bußgeld verhängt. Die Aufsichtsbehörde sah Art. 12 Abs. 1 DSGVO nicht hinreichend beachtet.

Klare Anforderungen der DSGVO

Als Ausprägung des Transparenzgrundsatzes legt Art. 12 Abs. 1 S. 1 DSGVO fest, dass Datenschutzhinweise und sonstige Informationen an betroffene Personen (z. B. Antworten auf Auskunftsersuchen) in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln sind. Dies gelte vor allem für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. Nahezu der gleiche Wortlaut findet sich auch in den Erwägungsgründen 39 und 58 zur DSGVO. Die Hürden an die Ausgestaltung sind somit denkbar niedrig: Verständlich und einfach soll es sein, insbesondere wenn sich Angebot und Datenschutzhinweise an Kinder richten.

Wenig Transparenz bei TikTok

Wirklich verständlich sollen die ausschließlich auf Englisch bereitgestellten Datenschutzhinweise von TikTok für Kinder in den Niederlanden nicht gewesen sein. Die Aufsichtsbehörde betonte, dass „Verständlichkeit“ im Sinne der DSGVO zumindest verlangt, dass Verantwortliche, wenn sie sich an betroffene Personen aus einem anderen Sprachraum wenden, eine Übersetzung in diese Sprache bereitstellen. Diese Verpflichtung gelte insbesondere dann, wenn sich die Informationen an junge Empfänger richten, bei denen nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass sie die Inhalte einer fremdsprachigen Datenschutzerklärung überblicken können. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde konnte TikTok nicht automatisch davon ausgehen, dass die betroffenen Personen (zumeist jünger als 16 Jahre) über gute Englischkenntnisse verfügen würden. Vor diesem Hintergrund wäre eine Übersetzung ins Niederländische erforderlich gewesen.

Ausrichtung und Zielpublikum sind entscheidend

Mit dieser Meinung steht die niederländische Aufsichtsbehörde nicht allein da. Mehrere, sowohl europäische als auch nationale, Datenschutzaufsichtsbehörden gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Übersetzung von Datenschutzhinweisen dann erfolgen sollte, wenn sich das Angebot (auch) an Personen mit einer anderen Sprachherkunft richtet. Datenschutzhinweise sollten zudem in den Sprachen der Länder angeboten werden, in denen die Verantwortlichen ihre Leistungen anbieten (Marktortprinzip).

Ausschlaggebender Punkt für eine transparente Informationserteilung ist stets die Frage, an wen sich das Angebot im Einzelnen richtet. Verantwortliche müssen eine Einschätzung über ihre Zielgruppe vornehmen und anschließend bestimmen, was für diese Zielgruppe als verständlich gilt. Hierzu zählt auch, die Inhalte so einfach wie möglich wiederzugeben, gerade wenn besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder oder Personen mit niedrigem Bildungsstand betroffen sind. Da diese sich der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie ihrer Rechte in Bezug auf diese Verarbeitung weniger bewusst sind, muss eine in der Wortwahl passende Sprache gefunden werden. Problematisch sind in diesem Zusammenhang Fachvokabular und Schachtelsätze. Stattdessen helfen kurze Sätze, ein einfach strukturierter Satzbau und allgemein gebräuchliche Worte (möglichst ohne Fremdwörter), um Datenschutzhinweise verständlich zu machen. Wichtig ist, die Informationen so darzustellen, dass die betroffenen Personen die Inhalte ohne übermäßigen kognitiven oder zeitlichen Aufwand tatsächlich nachvollziehen können. Folgende Punkte sollten hierbei berücksichtigt werden:

  • Einfache Sprache! Halten Sie Datenschutzhinweise möglichst „unjuristisch“.
  • Klarer Inhalt! Bleiben Sie eindeutig und vermeiden Sie Formulierungen, die Raum für Spekulationen lassen.
  • Übersichtlichkeit wahren! Sorgen Sie für eine optisch ansprechende Darstellung.
  • Thematische Trennung! Achten Sie auf kurze, voneinander getrennte Informationsblöcke. Vermeiden Sie „Romane“.
  • Keine inhaltliche Überfrachtung! Folgen Sie dem Grundsatz: „Nur so viel wie wirklich erforderlich.“ Lassen Sie Unnötiges lieber weg. Halten Sie sich im Zweifelsfall streng an die Vorgaben der Art. 13 und 14 DSGVO.
  • Empfängersprache berücksichtigen! Achten Sie auf Übersetzungen, wenn sich Ihr Angebot nicht nur an Empfänger aus dem Inland richtet.
  • Besondere Empfängerkreise beachten! Formulieren Sie Datenschutzhinweise immer entsprechend dem Empfängerkreis. Versuchen Sie sich nach Möglichkeit in die Lage des Empfängers zu versetzen. Fragen Sie sich, ob die Informationen für Sie verständlich wären.
  • Aktualität wahren! Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob die Datenschutzhinweise noch die jeweiligen Gegebenheiten wiedergeben.

Zusammenfassung

Nicht nur im Sinne eines fairen Miteinanders sollten Verantwortliche sich diese Handlungsempfehlungen zu Herzen nehmen und in ihre Prozesse einbauen. Als Sprachrohr zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und den hiervon betroffenen Personen erfüllen Datenschutzhinweise einen äußerst wichtigen Zweck. Nur wenn betroffene Personen verstehen, welche Daten, wie und zu welchen Zwecken über sie verarbeitet werden, können sie Datenverarbeitungsprozesse nachvollziehen und ggf. ihre Betroffenenrechte geltend machen. Bei Verstößen gegen die transparente Informationserteilung können – wie dargestellt – auch Bußgelder ausgesprochen werden.