Videoüberwachung an Schulen, so lautete ein Artikel, in dem ich vor wenigen Monaten der Frage nachgegangen bin, welche Voraussetzungen an eben diese gestellt werden.

Bei meiner Betrachtung wurde schnell klar, dass bei uns in Deutschland eine permanente Videoüberwachung während des Unterrichts unzulässig ist. Zur Erinnerung: Alleine aus der verfassungsrechtlich verbrieften Aufgabe der Schulen, die Kinder und Jugendlichen zu mündigen, freien und demokratischen Personen zu erziehen, verbietet sich eine dauerhafte Überwachung. Da brauchen wir in Deutschland noch nicht einmal über personenbezogene Daten und das Recht am eigenen Bild diskutieren.

Andere Länder, andere Sitten

Ganz anders stellt sich die Situation in Indien dar. Das indische Bildungsministerium hatte im vergangenen Herbst angekündigt, alle staatlichen Schulen mit Überwachungskameras auszustatten. Aktuellen Medienberichten zufolge sollen nun Eltern die Möglichkeit erhalten per Smartphoneapp den Unterricht ihrer Kinder in Echtzeit zu verfolgen. Dazu sollen alle Eltern eindeutige Login-Daten erhalten, so dass nachvollzogen werden kann, wer wann zugeschaut hat.

Wie praktisch, eine Beschwerdefunktion ist gleich mit eingebaut

Beschwerden von Seiten der Eltern können direkt über die App an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Neben den Eltern soll auch das Bildungsministerium einen umfassenden Zugriff auf die Videoüberwachung bekommen.

Wer jetzt denkt, dass so etwas in Europa nie passieren würde, dem sei ein Blick nach Großbritannien empfohlen. Selbst hier gibt es Stilblüten, die uns zu denken geben sollten. In England werden Lehrer mit Bodycams ausgestattet und auch Videokameras in Klassenräumen sind anzutreffen (vgl. hier und hier).