Oder wie die Gesetzgebungshoheit den Gerichten zuteilwird.

Letzte Woche hat der Ausschuss des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) den Weg für eine Fluggastdatenspeicherung geebnet. Im nächsten Schritt wird das Europaparlament mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf Grundlage dieses Richtlinienentwurfs über einen Gesetzestext verhandeln.

Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass bis zu 60 Daten über jeden Fluggast, der in die EU hinein oder aus ihr heraus fliegt, für bis zu fünf Jahren gespeichert werden dürfen. Unter den Daten sind u.a. der Name, Abflug- und Zielflughafen, Essenswünsche, Zahlungsinformationen, Reiseroute, Sitzplatznummer, Reisebüro etc. Alle Fluggesellschaften sollen diese Datensätze an eine zentrale Sammelstelle, die in jedem EU-Land eingerichtet werden soll, übermitteln. Diese zentrale Stelle darf die Daten dann mit anderen polizeilichen Datenbanken abgleichen und auch mit anderen EU-Ländern austauschen. Nach einem Monat (30 Tagen) soll der Name von dem Rest der Daten getrennt werden und darf dann nur nach Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten wieder der Datei hinzugefügt werden. Die Datensätze ohne Namen sollen für fünf Jahre aufbewahrt werden (vgl. hier).

An der Fluggastdatenspeicherung scheiden sich die Geister. Für die einen stellt sie eine unzumutbare Vorratsdatenspeicherung dar und für andere geht sie nicht weit genug, da innereuropäische Flüge von der Speicherung ausgenommen sind.

Bisher hatte sich das EU-Parlament immer gegen Vorschläge der Kommission für eine Fluggastdatenspeicherung gewehrt. Nun, nachdem die Terroranschläge von Paris das Thema in der Öffentlichkeit aufgeputscht haben, hat es seine Meinung geändert.

Die Grünen Europaabgeordneten haben bereits erklärt, dass sie im Falle eines Gesetzes Klage beim Europäischen Gerichtshof einlegen werden. Und nun kommen wir zu einem großen Problem der Gesetzgebung auf nationaler sowie europäischer Ebene.

Es erscheint, dass Parlamentarier zunehmend Stimmungsbilder und Lobbygruppen zuliebe Gesetze verabschieden um „dem Druck der Straße“ nachzukommen. Die bedeutende Frage, ob diese Gesetze verfassungskonform sind bzw. andere Gesetze verletzen, soll die Judikative klären.

Zur Erinnerung: Der EuGH hatte noch im April 2014 geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten in der EU nicht zulässig ist. Umso unverständlicher ist es, dass die Legislative Gesetze beschließt, die automatisch von der Judikative geprüft werden. Man könnte den Eindruck erhalten, dass die gewählten Volksvertreter auf eine Argumentation abstellen wollen, die lautet:  “Wir haben das Gesetz ja verabschiedet, aber das Gericht hat es leider gekippt.“