Im vergangenen Jahr haben wir die Kontroverse um das ELENA-Verfahren dargestellt (Pressemitteilung vom 7.1.2010) und die datenschutzrechtlichen Reaktionen auf die umfassenden Bedenken der Datenschützer beschrieben (Pressemitteilung vom 19.3.2010).

Mit Beschluss vom 19.11.2010 hat der Koalitionsausschuss von FDP und Union Ende letzten Jahres beschlossen, den Datenabruf aus der ELENA-Datenbank für weitere zwei Jahre zu verschieben – eine Tatsache, die sicher nicht zuletzt den technischen Schwierigkeiten zum sicheren Datenabruf geschuldet ist. Diese Entscheidung hat vorerst keine Auswirkungen auf die weitere Datensammlung bei der zentralen Speicherstelle in Würzburg. Daher hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auch zu Recht klargestellt, dass das ELENA-Verfahren derzeit weder gestoppt wurde noch eine Löschung der bislang gespeicherten Daten stattgefunden hat.

Wir werden Sie in Sachen ELENA-Verfahren weiter auf dem Laufenden halten.