Die Deutsche Telekom hat jetzt – so macht es jedenfalls den Anschein – auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetztes reagiert (siehe unseren gestrigen Artikel) und bietet Geschäftskunden einen sog. Hotspot-Tarif an. Der Hotspot kann auf eine bestehende Internet-Leitung aufgesetzt werden und leitet den Traffic der Nutzer über die Telekom-Cloud um, sodass letztlich die Telekom direkt als Anbieter des so angebotenen offenen WLANs fungiert. Das Telemediengesetz privilegiert Diensteanbieter, die Informationen lediglich „durchleiten“ in den §§ 7 und 8 (sog. „Providerprivileg“). Dieses Providerprivileg wird auch nach dem veröffentlichten Gesetzesentwurf bestehen bleiben.

Somit dürfen sich Hotels, Cafés und weitere Einrichtungen freuen, die ihren Kunden offenes WLAN anbieten wollen und die die rechtlichen Risiken bisher gescheut haben. Freuen darf sich aber auch die Telekom über den Gesetzesentwurf, der wirklich freie WLAN-Angebote in Eigenregie von Hotels oder Cafés praktisch unmöglich macht, denn kostenlos ist das Angebot der Telekom natürlich nicht.

Ein Ähnliches Angebot bietet übrigens auch Vodafone/ Kabel Deutschland seinen Kunden.