Nach den turbulenten Monaten rund um den 25.5. steht in den Sommermonaten für die Meisten sicher die Erholungsphase bevor oder man hat sie, wie in meinem Fall bereits hinter sich.

So ganz lässt einen das Datenschutzthema ja nicht mehr los. Was liegt also näher, als die Urlaubsregion nebenbei einer datenschutzrechtlichen Begutachtung zu unterziehen, quasi Datenschützer Undercover.

Ziel des diesjährigen Urlaubs waren die Kanarischen Inseln, genauer Lanzarote. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die DSGVO ist dort noch nicht angekommen, zumindest an den von mir begutachteten Orten:

Personalausweise wurden im Hotel fleißig kopiert, zumindest ist das zu vermuten, denn der Ausweis verschwand für längere Zeit im Hinterzimmer der Rezeption.

Im Kids-Club wurden die Notfallkontaktdaten, Informationen zu Allergien und sonstigen Krankheiten dokumentiert. Eine Vernichtung der Zettel oder zumindest deren ordnungsgemäße Verwahrung war kein Thema. Man konnte sich ungestört durch die Historie der letzten Monate blättern.

Bei der Autovermietung waren noch, zwischenzeitlich falsche, Adressdaten aus einer Anmietung, die 4 Jahre zurück liegt, gespeichert. Und dass, obwohl wir nicht nur jedes Jahr bei demselben Vermietungsunternehmen, sondern sogar in der selben Filiale mieten und immer die neue Adresse angeben.

Allgemein sind die Informationspflichten nach Art. 15 DSGVO kein Thema. Dadurch war es zumindest möglich, schnell den erforderlichen Abstand zur Materie zu gewinnen und in den Erholungsmodus umzuschalten.

Was gut war, waren die Hinweisschilder zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik. Gut sichtbar und überwiegend informativ. Das ist aber kein Verdienst der DSGVO: Die Schilder stammen noch aus der Pre-DSGVO-Ära.