Das Übereinkommen tritt am 1.8.2013 in Kraft und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, in ihren nationalen Gesetzen datenschutzrechtliche Prinzipien wie den Zweckbindungsgrundsatz, angemessene Speicherfristen sowie Einsichtsrechte der Betroffenen in ihre nationalen Regelungen aufzunehmen.
Bereits am 21.12.2012 wurde für Uruguay verbindlich das Bestehen eines angemessenen Datenschutzniveaus festgestellt, wir berichteten.