Der Messenger Signal sah sich mit einer Anfrage der US-Staatsanwaltschaft im Central District of California konfrontiert.

Darin fordert die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Strafermittlung von bestimmten Telefonnummern

  • Namen,
  • Adresse,
  • Datum der Erstellung des Accounts bei Signal,
  • Zeitpunkt des Downloads der Signal-App,
  • letzter Zugriff auf die App,
  • Angaben zu Tochterunternehmen, die im Registrierungs- und Aktivierungsprozess des Accounts beteiligt waren und
  • die gesamte Korrespondenz der Nutzer der genannten Telefonnummern.

Signal hat die Amerikanische Bürgerrechtsunion „ACLU“ um Unterstützung bei der Beantwortung der Anforderung gebeten.

Signal konnte der Staatsanwaltschaft folgende Angaben mitteilen:

  • Datum der Erstellung des Accounts bei Signal und
  • letzter Zugriff auf die App

Signal erklärt dazu, dass wegen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung weitere Angaben nicht gemacht werden können.

Die Anfrage der US-Staatsanwaltschaft und die Beantwortung hat Signal auf seiner Seite veröffentlicht.

Dieser Fall zeigt, dass in Zeiten des fehlenden Privacy Shield eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eine wirksame ergänzende Maßnahme sein kann, um die Anforderungen des EuGH zu erfüllen.