Der Messenger Signal sah sich mit einer Anfrage der US-Staatsanwaltschaft im Central District of California konfrontiert.
Darin fordert die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Strafermittlung von bestimmten Telefonnummern
- Namen,
- Adresse,
- Datum der Erstellung des Accounts bei Signal,
- Zeitpunkt des Downloads der Signal-App,
- letzter Zugriff auf die App,
- Angaben zu Tochterunternehmen, die im Registrierungs- und Aktivierungsprozess des Accounts beteiligt waren und
- die gesamte Korrespondenz der Nutzer der genannten Telefonnummern.
Signal hat die Amerikanische Bürgerrechtsunion „ACLU“ um Unterstützung bei der Beantwortung der Anforderung gebeten.
Signal konnte der Staatsanwaltschaft folgende Angaben mitteilen:
- Datum der Erstellung des Accounts bei Signal und
- letzter Zugriff auf die App
Signal erklärt dazu, dass wegen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung weitere Angaben nicht gemacht werden können.
Die Anfrage der US-Staatsanwaltschaft und die Beantwortung hat Signal auf seiner Seite veröffentlicht.
Dieser Fall zeigt, dass in Zeiten des fehlenden Privacy Shield eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eine wirksame ergänzende Maßnahme sein kann, um die Anforderungen des EuGH zu erfüllen.